Servicefreundliche Stadt - Ranking der 100 größten Städte
Obgleich der Einsatz digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien in der öffentlichen Verwaltung bereits in den 1990er und 2000er Jahren diskutiert und im Rahmen der damals technischen Möglichkeiten schon teilweise eingeführt wurde (Weiß 2019:68, 71), gewinnt die Implementierung digitaler Dienstleistungsangebote von Verwaltungsorganen erst in diesem Jahrzehnt an Dynamik.
Als wegweisend für den digitalen Aus- und Umbau öffentlicher Verwaltungsdienstleistungen zeigt sich die erste Nationale e-Government Strategie sowie ihre Fortschreibung aus den Jahren 2010 bzw. 2015. Strategische Weiterentwicklungen zur „IT-getriebenen Verwaltungsmodernisierung“ (Weiß 2019:68) wurden mit der „Digitalen Verwaltung 2020“ (BMI 2014) und der „Digitalen Strategie 2025“ (BMWi 2016) auf den Weg gebracht. Ebenso ist die Digitalisierung der Verwaltung im Koalitionsvertrag 2018 verankert (Bundesregierung 2018).
Die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen und Regulierungen in Bezug auf die Abwicklung vormals notwendiger Schriftformerfordernis, persönlicher Anwesenheitspflicht, handschriftlicher Unterschriften, sowie die Sicherstellung des Schutzes persönlicher (Online-)Daten wurden mit dem im Jahr 2013 in Kraft getretenen e-Government-Gesetz und der ab dem Jahr 2018 anzuwendenden Datenschutz-Grundverordnung geschaffen. Mit der Verpflichtung von Bund und Ländern im Rahmen des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen entwickelt die Digitalisierung öffentlicher Verwaltungsaufgaben auch auf kommunaler Ebene neue Dringlichkeit, denn aufgrund des direkten Kontakts zu Bürgern und Unternehmen ist der Anpassungsdruck besonders spürbar (Opiela et al. 2019a:9). Dies spiegelt sich neuerlich auch bei der im November 2019 stattgefundenen Digitalklausur der Bundesregierung wider, die sich mit der Realisierung der Bereitstellung technologisch notwendiger Rahmenbedingungen auseinandergesetzt hat (Bundesregierung 2019).
Von Beginn an charakterisiert die starke Nutzerorientierung und der Fokus auf dem Schnittstellenmanagement zwischen Organen der öffentlichen Hand und Bürgern bzw. Unternehmen den Digitalisierungsprozess in der öffentlichen Verwaltung (Weiß 2019:71, BMI 2014:10). Anspruch ist es, Verwaltung „effektiv, transparent, effizient, barrierefrei, bürger- und unternehmensfreundlich“ (BMI 2014:10) digital-gestützt weiterzuentwickeln. Die Tatsache, dass lediglich 14 % der Kommunen über eine Digitalisierungsstrategie verfügen und 45 % aktuell eine solche entwickeln (Opiela et al. 2019b:1), offenbart allerdings das gegenwärtige Defizit bei der systematischen und strukturierten Einführung von e-Government-Lösungen. Auch im internationalen Vergleich offenbaren sich Entwicklungspotenziale für die deutsche Verwaltung (Nationaler Normenkontrollrat 2019:26, Bahrke et al. 2014).