Ranking:Grundsteuerranking 2025

Grundsteuerreform

Die 100 größten Städte Deutschlands im Vergleich

Die Grundsteuerreform ist seit dem 1. Januar 2025 in Kraft – und sorgt für deutliche Unterschiede bei der Steuerlast von Immobilieneigentümern. Unser Grundsteuerranking vergleicht die 100 größten Städte Deutschlands und zeigt, wie stark die jährliche Grundsteuer für ein Musterhaus variiert. Während Zwickau mit 258 Euro die niedrigste Belastung aufweist, müssen Eigentümer in Tübingen mit 1.377 Euro mehr als das Fünffache zahlen.

Warum sind die Unterschiede so groß? Acht verschiedene Berechnungsmodelle der Bundesländer und individuelle Hebesätze der Städte führen zu einem regelrechten Flickenteppich. Erfahren Sie in unserem Ranking im Auftrag von Haus & Grund Deutschland, welche Städte besonders günstig oder teuer sind und wie sich die Reform auf die Grundsteuerlandschaft auswirkt.

Ergebnisse 2025

Große Unterschiede bei der Grundsteuer B

Die Grundsteuerbelastung variiert stark zwischen den 100 größten Städten Deutschlands. Ein Blick auf die bundeslandspezifischen Durchschnittswerte zeigt bereits deutliche Unterschiede: So zahlen Hausbesitzer in Sachsen-Anhalt für ein Einfamilienhaus durchschnittlich 305 Euro pro Jahr, in Berlin sind es hingegen 850 Euro.

Im Ranking für das Jahr 2025 liegt Tübingen mit 1.377 Euro an letzter Stelle. Neuer Spitzenreiter ist Zwickau mit nur 258 Euro Jahresgrundsteuer. Auffällig ist, dass sich die fünf teuersten Städte alle in Baden-Württemberg befinden. Der Grund dafür ist das dortige Berechnungsmodell, das sich auf Grundstücksfläche und Bodenrichtwerte stützt. Wenige Variablen führen hier zu einer besonders hohen Belastung für Häuser mit großen Grundstücken, etwa mit Garten.

Das methodische Vorgehen des Grundsteuerrankings 2025 legt den Fokus insbesondere darauf, für jede Stadt gemäß des jeweils relevanten Berechnungsmodells die Jahresgrundsteuerbelastung für ein Musterhaus möglichst präzise auszuweisen. Neu im Vergleich zum Vorgängerranking ist, dass nicht länger die sogenannten veralteten und vom Bundesverfassungsgericht zur Berechnung der Jahresgrundsteuer für verfassungswidrig erklärten Einheitswerte verwendet werden, sondern realitätsnähere Grundsteuerwerte, die auf Bodenrichtwerten basieren. Jedoch nutzen nicht alle Bundesländer ein wertabhängiges Modell.

Vergleichbarkeit

Eingeschränkte Vergleichbarkeit und Einflussfaktoren

Ein Vergleich mit dem Vorgängerranking ist nur eingeschränkt möglich, erlaubt aber, eine Tendenz bei der Entwicklung der Grundsteuerbeträge abzuleiten. Zudem beruhen die ermittelten Grundsteuerbeträge auf Annahmen. Die Höhe der Grundsteuer, die von Bürgerinnen und Bürgern individuell gezahlt wird, kann sich in den einzelnen Städten je nach verschiedenen Faktoren unterscheiden. Dazu gehören die Grundstücks- und Wohnflächengröße, das Baujahr, die Gebäudeart und insbesondere die Lage im Stadtgebiet der entsprechenden Immobilie.

Grundsteuerranking 2025

Ein Bericht der IW Consult im Auftrag von Haus & Grund Deutschland.

zum Grundsteuerranking 2025

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